Imker werden

Wie kann ich Imker werden?
Die erste Anlaufstelle für Einsteiger ist der Imkerverein. Wir beraten Sie gerne individuell, wie aus Ihnen ein erfolgreicher Imker mit gesunden Bienen und vollen Honigtöpfen wird. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Entwerder besuchen Sie unseren Stammtisch (siehe Termine) oder senden Sie uns eine E-Mail (info@imkerverein-luebeck.de).

Mit Sicherheit findet sich im Verein ein Imkerpate oder eine Patin, der /die beim Einstieg in die Imkerei hilft.

Unser Landesverband bildet in seiner Segeberger Imkerschule Hobby-Imker aus. Die Kurse finden jeweils Samstags oder Sonntags statt. Die Kurse bilden eine gute theoretische Grundlage.

Die Volkshochschule Lübeck bietet jeweils ab Februar einen Imker-Grundkurs an. Die Kurse können jeweils bei der Volkshochschule (Geschäftsstelle VHS, Hüxstraße 118-120, 23552 Lübeck, Tel. 0451 / 122-40 21) gebucht werden.

Der Imkerverein Ahrensbök bietet ebenfalls häufig Imkerkurse an.

Wer kann Imker werden?
Eigentlich kann jeder Erwachsene Imker werden. Ein gutes Auge, egal ob mit Brille, Kontaktlinse, Lupe oder ohne Hilfe ist wichtig. Das Vermögen etwas zu Heben bei sicherem Stand ist auch wichtig. Ausgeprägte Allergien gegen Instektengifte sollten nicht vorhanden sein. Trotz Schutzkleidung muss leider immer mit einem Stich gerechnet werden.

Aktuell kann bei der VHS Lübeck ein Imkerkurs gebucht werden.

https://vhs.luebeck.de/programm/gesund-leben/kurs/Grundlagen-der-Bienenhaltung/CJ307-114

Wo kann ich Bienenstöcke aufstellen?
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wo Bienen aufgestellt werden dürfen. Wichtig ist, dass der Eigentümer des Grundstücks zustimmt. Auch wenn die heute gehaltenen Bienen sehr sanftmütig sind, sollten die Nachbarn vorher gefragt und regelmäßig mit Honig „bestochen“ werden. Bienenhaltung in der Stadt ist möglich.

Wo können Bienen gekauft werden?
Die meisten Imker verkaufen Bienenvölker entweder als fertige Wirtschadftsvöler im Frühjahr oder als Ablager im Sommer. Beim Kauf sollte vom Verkäufer eine Seuchenfreiheitsbescheinigung des Verkäufers vorgelegt werden.